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Ein Gesetzespaket des Bundesinnenministeriums sieht eine umfassende Reform des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in Deutschland vor - leider zu Ungunsten von Schutzsuchenden. Die Reform, die im Juni in Kraft treten soll, wird nämlich die Abschiebehaft massiv ausweiten: Für bis zu vier Tage inhaftiert werden können demnach
- Flüchtlinge, die über einen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland eingereist sind
- Flüchtlinge, die mit gefälschten Papieren oder ganz ohne eingereist sind
- Flüchtlinge, die große Geldbeträge an "Schleuser" gezahlt haben
Nach Haft und Abschiebung wird es den Schutzsuchenden verboten sein, wieder nach Deutschland einzureisen; selbst bei freiwilliger Ausreise.
Der Trick an der Reform ist, dass sie fast alle Schutzschuchenden treffen wird. Denn für Flüchtlinge ist es schier unmöglich, nach Deutschland zu kommen, ohne durch einen anderen Mitgliedsstaat der EU reisen. Schutzsuchende sind zudem auf dem Weg nach Europa auf die Hilfe von "Schleusern/Schleppern" angewiesen, die früher einmal FluchthelferInnen hießen. Auch kommen Geflüchtete in der Regel ohne Identitätspapiere in Deutschland an und Behörden glauben ihren Angaben nicht. Ein weiterer Trick ist ein politische Betätigungsverbot für abgelehnte AyslberwerberInnen: Schon die Organisierung von Widerstand wird demzufolge zum Ausweisungsinteresse, um gegen Staftaten und Terrorismus vorzugehen.
Mögliche Ziele einer Abschiebung sind besagte EU-Staaten, über die die Flüchtlinge eingereist sind. Allerdings können Krisenländer in Südeuropa für keine menschenwürdige Unterbringung Schutzsuchender garantieren, ebensowenig überforderte Staaten an den EU-Außengrenzen. Ein Sonderfall stellt Ungarn dar, das nicht willens ist, eine humane Flüchtlingspolitik zu gewährleisten, und wo Angehörige von Minderheiten wie der Sinti und Roma Verfolgung und Antizigianismus ausgesetzt sind.
Kaschiert wird das Gesetzesvorhaben mit einer minimalen Verbesserung: In der Tat wird Menschen, deren Aufenthalt nur geduldet ist, ein verbessertes Bleiberecht in Aussicht gestellt. Vorraussetzung dazu ist allerdings, dass sie alleinstehend acht Jahre und als Familie sechs Jahre in Deutschland leben müssen und ihren Lebensunterhalt eigenständig finanzieren können. Bei ca. 113.000 Geduldeten in Deutschland ist das bei gut elf Prozent der Fall.
Es ist mehr als dringend, Widerstand gegen das kommende Gesetzespaket zu organisieren. In der ersten Lesung im Bundestag bezeichnete Innenminister Thomas de Maizière jede Kritik als Unsinn, noch bevor die Opposition in der Aussprache das Wort erhalten hat. Mit einer Email-Aktion von PRO ASYL werden die ersten Schritte gegen die Reform des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung eingeleitet. Bitte beteiligt euch! Auch TeilnehmerInnen von Cross Borders können vom geplanten Inhaftierungs- und Abschiebeprogramm betroffen sein!
Hier der Link zu der Aktion: https://www.proasyl.de/index.php?id=1942
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