Dienstag, 12. Juli 2016

Willkommen war gestern

Neues aus dem Buschfunk der Ausländerbehörde X: Wir berichten regelmäßig über die feinsten Angelegenheiten der Ausländerbehörde Ihres Vertrauens

An einem sonnigen Montag im Sommer 2015 

Ein Bürger - nennen wir ihn Gutmensch A - möchte sich über einen relativ simplen Sachverhalt bei Ausländerbehörde X telefonisch erkundigen: Bewahrt Ausländerbehörde X die Reisepässe für Geflüchtete auf oder tut dies das BAMF in Trier oder doch die Deutsche Bahn? So weit, so einfach.

Das Resultat dieses simplen Anliegens war folgendes Gespräch: 

Gutmensch A: Guten Tag, mein Name ist Gutmensch A. Ich wollte mich für Ausländer C erkundigen, ob man bei Ihnen eine Kopie von seinem Reisepass bekommen könnte oder bekomme ich die in Trier. 

Sachbearbeiter B: Wofür?!

Gutmensch A: Für behördliche Angelegenheiten. 

Sachbearbeiter B: Wofür?! 

Gutmensch A: Um verschiedene Dokumente zu besorgen. 

Sachbearbeiter B: Ist er etwa ein Flüchtling? 

Gutmensch A: Ja... 

Sachbearbeiter B: Ja, dann ist der doch eh illegal hier und muss ausreisen! 

Gutmensch A: Bekomme ich die Kopie hier? 

Sachbearbeiter B: Nee... (Pause) Die hat das BAMF in Trier. 

Ist sich Sachbearbeiter B seiner Antwort sicher oder überlegt er in seinem Ermessensspielraum, ob er Gutmensch A doch zur Deutschen Bahn schicken soll? Für Verspätungen sind ja beide bekannt - was würde das also für einen Unterschied machen? Immerhin hat Gutmensch A eine Antwort bekommen, die sachkundige, ja, fast schon telekinetische Auffassungsgabe von Sachbearbeiter B gab ihr die Information über die Beweggründe des Aufenthalts seines Schützlings gleich noch gratis mit dazu. Das nennen wir einen ausgezeichneten Service.

Sind auch Sie in den Genuss des Services der Ausländerbehörde X gekommen? Teilen Sie es uns für die nächste Ausgabe unseres Buschfunks mit. 

Eure Buschfunker

Montag, 11. Juli 2016

Zugang zu Sprachkurse für alle!

Als Studierende am FTSK wissen wir: Sprache ist der Schlüssel zu einer neuen Welt. Wer nicht in der Lage ist, seine Wünsche, Bedürfnisse oder auch Ängste auszudrücken, wird sich nicht integrieren können. Gerade deshalb ist es wichtig, geflüchteten Menschen früh und unkompliziert Sprachkurse anzubieten. Nicht mehr und nicht weniger wird in dieser Petition gefordert, die von verschiedenen Flüchtlingsorganisationen initiiert worden ist.

Sich am Arbeitsplatz zurechtfinden, nettes Plaudern mit den Nachbarn, die alltäglichen Einkäufe erledigen - wer über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügt, für den sind schon diese Tätigkeiten, die für uns selbstverständlich sein, eine Herausforderung. Für viele Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind, ist diese Isolation allerdings an der Tagesordnung. Denn generell gilt: Nur wer Deutsch beherrscht, kann sich dauerhaft integrieren. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Sprach- oder Integrationskurs haben in Deutschland indes nicht alle Geflüchtete - anders als in anderen Ländern Europas.

Der Knackpunkt

Seit dem Herbst letzten Jahren haben Geflüchtete "mit guter Bleibeperspektive" schon während des Asylverfahrens einen Anspruch auf Sprachkurse. Die schwammig formulierte Einschränkung zeigt jedoch: Zahlreiche Geflüchtete werden von dem Angebot ausgeschlossen. Das trifft vor allem Menschen, die aus Afghanistan, Pakistan oder Somalia geflohen sind: Sie müssen demzufolge warten, bis ihr Antrag bearbeitet worden ist. Dies dauert allerdings bei Afghanen zurzeit im Schnitt 14 Monate. Das führt nicht nur zu einer dauerhaften Isolation, sondern auch zu einer diskriminierenden Untscheidung von Geflüchteten aufgrund ihrer Herkunft. Die vom BAMF organisierten Integrationskurse sind an und für sich lobenswert: Sie vermitteln erste Deutschkenntnisse und bieten den Teilnehmenden einen Einblick in die deutsche Gesellschaft.

Hier der Link: https://www.openpetition.de/petition/online/zugang-zu-sprachkursen-fuer-alle-gefluechteten-access-to-integration-courses-for-all-refugees