Freitag, 23. Januar 2015

Widerstand gegen die Dublin-III-Verordnung!

Zusammen mit vielen anderen Menschenrechtsorganisationen initierte schon vor einiger Zeit PRO ASYL die Kampagne "Wir treten ein!" gegen das Dublin-III-Abkommen der Europäischen Union, das seit dem 01.01.2014 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Kern der Verordnung ist, dass diejenigen Mitgliedstaaten, in denen Schutzsuchende zu allererst ankommen, für diese auch zuständig sind. Im Appell, den PRO ASYL an die Bundesregierung in der Petition der Kampagne richtet, wird unter anderen das Recht für Flüchtlinge auf freie Wahl des Asylortes und die Abschaffung von Dublin-Abschiebungen gefordert. 
Die Folgen der Zuständigkeitspflicht sind vielfältig: Zum einen werden regelmäßig in den EU-Außenstaaten, in denen die Flüchtlinge ankommen, brutale und vor allem illegale Push-Back-Aktionen durchgeführt, bei denen Schutzsuchende häufig misshandelt werden oder im schlimmsten Fall ums Leben kommen. Zum anderen kann  der Sozialstaat der Staaten, die von der Wirtschaftskrise gebeutelt sind, wie Italien oder Griechenland eine ordentliche Unterbringung von Flüchtlingen gar nicht gewährleisten, sodass sie, wenn überhaupt, in schäbigen Unterkünften landen oder obdachlos auf der Straße leben müssen und gezwungen sind, ihren Lebensunterhalt mit Betteln zu verdienen. Anderswo, wie in Malta oder Bulgarien,  werden Flüchtlinge sogar ohne ein Verfahren einfach systematisch inhaftiert. Zudem werden direkt bei der Einreise Fingerabdrücke von den Flüchtlingen genommen und in Datenbanken gespeichert, damit genau dokumentiert wird, in welchem Land die Flüchtlinge eingereist sind, falls ihnen die Weiterreise in einen anderen Mitgliedstaat gelingen sollte.
Deutschland hat sich bei der Konzipierung der neuen Dublin-III-Verordnung dafür eingesetzt, bei verspäteter Asylantragsstellung eine zügige Abschiebung möglich zu machen. Im sogenannten Dublin-Verfahren wird der betroffene Flüchtling dann in das Land abgeschoben, in dem er zuerst angekommen ist und einen Asylantrag gestellt hat. Bis zu seiner Abschiebung kann der Flüchtling solange in Abschiebehaft sitzen. Außerdem lehnt Deutschland einen Solidaritätsmechanismus, der die EU-Außenstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen entlasten würde, derzeit ab. 
Mit der Kampagne von PRO ASYL kann die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, Flüchtlinge hierzulande ausreichend schützen und sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, den Druck an den EU-Außengrenzen abzubauen.

Link zur Petition: Wir treten ein!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen